Fragestellung: Kreuzschmerzen sind für den Menschen ein Thema seit
der Entwicklung des aufrechten Gangs und des Großhirns (für eine
eher mentale als körperliche Auseinandersetzung mit der Umwelt). Angeblich
soll es, zumindest in den Industrieländern, keinen Menschen geben, der
nicht mindestens einmal im Leben unter Kreuzschmerzen litt oder leiden wird.
Rückenschmerzen haben eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung, in Form
von Produktionsausfallkosten, bedingt durch eine hohe Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen,
aber auch durch vorzeitige Berentungen. Nicht unbedeutend ist in diesem Zusammenhang
auch der erhebliche, apparativ-diagnostische Aufwand der mitunter, trotz klarer
klinischer und anamnestischer Vorgaben betrieben wird. Eine weitere wirtschaftliche
und medizinische Facette erfährt der Kreuzschmerz durch die Aufnahme in
die Berufskrankheitenliste als BK 2108 infolge der deutschen Einheit. Wo für
den Antragsteller die Kausalität, dass aus jahrelanger schwerer körperlicher
Arbeit vermehrter Verschleiß und daraus Kreuzschmerzen resultieren vollkommen
klar ist, beginnt für den Gutachter ein Problem, die bisher unbeantwortete
Frage nach berufs- bzw. belastungstypischen Veränderungen der LWS. Eines
der wesentlichen Probleme bei der Behandlung akuter und chronischer Rückenschmerzen
in Klinik und Praxis ist die Diagnosestellung, die notwendige Voraussetzung
für eine erfolgreiche Therapie und eine aussagefähige Prognose ist.
Ziel des ersten Teils der vorliegenden Arbeit war es, einen “Diagnosealgorithmus
Lumboischialgie“ zu erstellen, mit dem Fokus auf Anamnese und klinische
Untersuchung, um nach Möglichkeit den Einsatz weiterführender radiologischer
Verfahren (MRT, CT, etc.) zu optimieren.
Im zweiten Teil wird der Frage nach berufs- oder belastungstypischen Mustern
der LWS für verschiedene, körperlich unterschiedlich belastende Berufe
nachgegangen.
Patienten und Methoden: Neben einer Literaturauswertung zur Differentialdiagnose der Lumboischialgie, wurde eine Untersuchung an 200 Patienten, die wegen lumboischialgiformer Beschwerden stationär behandelt wurden durchgeführt. Neben einer 1. Diagnose (D1) resultierend aus Anamnese und klinischer Untersuchung, bestand bei allen Patienten eine 2. Diagnose (D2), gestützt auf ein weiterführendes radiologisches Verfahren (CT, MRT, Myelo-CT, etc.), die als endgültige Diagnose, im durchgeführten Diagnosevergleich, angesehen wurde. Die Stichprobe für den zweiten Teil der Arbeit umfasste 119 Patienten, bei denen eine exakte Berufsanamnese erhoben worden war. Hier wurde eine Gruppe aus Bau- und bauverwandten Berufen mit dem Restkollektiv (Berufe, die die arbeitstechnischen Voraussetzung für eine BK 2108 nicht erfüllen würden) verglichen, die Signifikanz mithilfe des CHi² –Test, bzw. des exakten Fischer-Tests überprüft.
Ergebnisse: Die Übereinstimmung der Diagnosen D1 und D2 fand sich deutlich erhöht, wenn sich klinisch das Bild einer radikulären Symptomatik bot. Differentialdiagnostisch waren über 70 % Bandscheibenschäden und degenerative Wirbelsäulenveränderungen. Im 2. Teil der Arbeit zeigte der drei- oder mehr als dreisegmentale Befall der LWS einen signifikanten Unterschied, der somit als belastungstypisch angesehen werden könnte.
Schlussfolgerung: Eine ausführliche Anamnese und exakte klinisch-neurologische Untersuchung sollte vor dem Einsatz bildgebender Verfahren immer vorgenommen werden und ist unserer Auffassung nach eine conditio sine qua non. Die Bewertung des belastungsinduzierten Schadens an der LWS bleibt schwierig. Ein drei- oder mehr als dreisegmentaler Befall der LWS scheint laut unseren Ergebnissen als Kriterium übrig zu bleiben und auf eine vermehrte Belastung hinzuweisen, wenn auch aufgrund des kleinen Untersuchungskollektiv (119 Patienten) dies nur im Sinn einer Pilotstudie zu deuten ist.
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